Mitgliedschaft

Der Arbeitsgemeinschaft der Wasserversorgungsunternehmen in Oberbayern können als ordentliche Mitglieder beitreten:
- Städte
- Gemeinden
- Zweckverbände
- Wasserbeschaffungsverbände
sowie
- privatrechtlich und öffentlichrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen (Wasserversorgung)

Als fördernde Mitglieder können beitreten:
- juristische Personen
- natürliche Personen

Zur Deckung der anfallenden Kosten erhebt die ARGE von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, der von der Vollversammlung auf EUR 75,00 festgesetzt wurde.

Sowohl die Geschäftsordnung als auch den Vordruck "Beitrittserklärung" finden Sie im Download-Bereich als pdf-Dateien.

Nächste Vollversammlung:
Frühjahr 2018